Warum Stiften und Spenden?

Warum Stiften und Spenden?

Wer spendet, hilft heute - wer zustiftet, hilft dauerhaft

Spenden sind vor allem dann sinnvoll, wenn es darum geht, Hilfe durch viele kleinere Zuwendungen zu mobilisieren. Sie fließen zeitnah in unsere Projektarbeit. Gemeinsam mit einem großen Netzwerk an weltweit agierenden Fachorganisationen sorgen wir dafür, dass Ihre HIlfe zielgerichtet ankommt.

Mit einem wachsenden Stiftungskapital schaffen wir mit Ihnen gemeinsam bleibende Werte. Mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital werden Lions-Projekte gefördert, das eingebrachte Kapital bleibt unverändert erhalten und bildet ein starkes Fundament für das lokale, regionale und internationale Lions-Enaggement. Dauerhaft.

Als Stiftung der Deutschen Lions können wir sowohl Spenden als auch Zustiftungen entgegen nehmen. Das verbindende Band zwischen Ihnen – sei es als Zustifter oder als Spender – und den Lions in der Stiftung sind die ethischen Grundsätze der Lions. Sie verpflichten zu Leistung und Tatkraft, zu Korrektheit und moralischer Integrität, zur Freundschaft untereinander und nicht zuletzt zur Hilfe den Mitmenschen gegenüber.

Der steuerliche Aspekt

Finanzielles Engagement für gemeinnützige Zwecke genießt steuerliche Privilegien. Jede Spende ist steuerlich abzugsfähig und kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden und die eigene Steuerlast mindern. Bei einem Betrag bis 300 Euro reicht der vereinfachte Nachweis, d.h. Ihr Kontoauszug oder die Buchungsbestätigung der Überweisung. Für alle Zuweisungen, ob Spenden oder Zuwendungen in das Stiftungsvermögen, erhalten Sie einen Nachweis (Zuwendungsbestätigung/Spendenquittung). Bitte geben Sie für die eindeutige Zuordnung immer Ihre Adresse an.

Steuerlich deutlich besser gestellt wurden Zustiftungen, also das Aufstocken des Vermögensstocks einer gemeinnützigen Stiftung. Sie können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro steuermindernd bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.

Nicht geändert hat sich die steuerliche Sonderstellung von gemeinnützigen Stiftungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Danach sind Vermächtnisse und Schenkungen an gemeinnützige Stiftungen unverändert von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.

Transparenz und Kontrolle

Spenden sammelnde Organisationen übernehmen eine große Verantwortung. Die Stiftung der Deutschen Lions unterzieht sich strengsten Prüfkriterien und verpflichtet sich zur Transparenz. Seit 2002 tragen wir das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstitutes für soziale Fragen (DZI). Die Stiftung ist außerdem Unterzeichnerin der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Lesen Sie hier mehr über unsere Transparenzkritierien und Kontrollmechanismen und lesen Sie hier die Jahresgeschäftsberichte.

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Fundraising Kontakt

Kontakt:

Judith Arens

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Fundraising - Ihre Ansprechpartnerin fürs Spenden, Stiften und Vererben
Telefon:
0611-99154-96

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