Organspende - Artikel

Ein Geschenk des Lebens

Allein in Deutschland warten 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeden Tag sterben drei Menschen, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ für sie gefunden wurde. Dabei kann ein ausgefüllter Organspendeausweis Leben schenken

Für alle transplantierbaren Organe gilt: Der Bedarf übersteigt bei weitem die Zahl der gespendeten Organe. So liegt die Wartezeit für eine Niere derzeit bei vier bis fünf Jahren. „Die Entscheidung für eine Organspende ist die Entscheidung für das Weiterleben eines Mitmenschen“, sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Jeder Spender kann sogar bis zu sieben Menschen ein neues Leben schenken. Durch den medizinischen Fortschritt können transplantierte Patienten dabei heute jahrelang ein beinahe normales Leben führen. Wird ein gespendetes Organ vom Körper des Empfängers angenommen, kann es wie ein eigenes, gesundes Organ funktionieren. So brauchen Nierenkranke keine Dialyse mehr, andere können nach einer Herztransplantation wieder joggen und Diabetiker mit einer neuen Bauchspeicheldrüse benötigen oft keine Insulinspritzen mehr.

Organspendeausweis
Organspendeausweis

Ein neues Leben

So fasst ein transplantierter Herzpatient seine Gedanken zusammen.

„Alle Schmerzen, aller Aufwand haben sich gelohnt! Auch wenn meine Lebenserwartung durch die Nebenwirkungen der lebenslangen Medikation eingeschränkt ist, habe ich doch eine gute Lebensqualität. Wertigkeiten in der Lebensplanung verschieben sich; ich lebe intensiver.“ 

Organspende geht uns alle an

Ob durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit, jeder kann plötzlich in die Situation kommen, auf ein neues Organ angewiesen zu sein. Dabei ist es dreimal wahrscheinlicher, selbst ein Organ zu benötigen, als Spender zu werden. Eine Spende ist bis ins hohe Alter möglich. Was zählt, ist der Gesundheitszustand der Organe oder des Gewebes. Zur Spende eignen sich Herz, Lunge, Leber, Nieren, die Bauchspeicheldrüse, der Darm, die Augenhornhaut sowie Teile der Haut und Sehnen. Für eine mögliche Organspende schreibt das Transplantationsgesetz zwei Bedingungen vor: Erstens muss der Hirntod des potenziellen Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Zweitens muss eine Einwilligung vorliegen, zum Beispiel durch einen Organspendeausweis.

Organspendeausweis ausfüllen verschafft Klarheit

Liegt kein Ausweis vor, werden Angehörige gebeten, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden. Diese oft schwierige Entscheidung kann man Verwandten abnehmen, indem man einen Organspendeausweis ausfüllt und immer bei sich trägt. Dort kann man auch eintragen, wenn man nur der Entnahme von bestimmten Organen zustimmt oder eine Organspende ganz ablehnt. Die Entscheidung kann jederzeit widerrufen werden, in dem der Spendeausweis vernichtet und ein neuer ausgefüllt wird. Mit Organhandel hat Organspende in Deutschland nichts zu tun. Durch das Transplantationsgesetz ist Organhandel unter Strafe gestellt. Ebenso wenig werden Spenderorgane zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet. Sie dienen ausschließlich dazu, kranken Menschen zu helfen.

„Die Entscheidung für eine Organspende ist die Entscheidung für das Weiterleben eines Mitmenschen.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel