Wenn Sie einen bestimmten Verwendungszweck besonders fördern möchten, können Sie mit uns die Einrichtung eines Stiftungsfonds vereinbaren und einen größeren Betrag einzahlen, dessen Erträge ausschließlich diesem Zweck dienen. Sie können den Stiftungsfonds auch mit Ihrem Namen verbinden.
Für einen Stiftungsfond können ein bestimmter Betrag aber auch Wertgegenstände (insbesondere eine Immobilie) gestiftet werden. Und er kann jederzeit schrittweise oder durch Testament weiter aufgestockt werden. Die Steuervorteile sind dieselben wie bei der Zustiftung.