Im Rahmen einer Treuhandstiftung überträgt eine Stifterin oder ein Stifter Vermögen oder bestimmte Vermögenswerte in den Besitz der Stiftung der Deutschen Lions, die dann im Namen und im Interesse des Stifters handelt. In der Satzung dieser nicht selbstständig rechtsfähigen Stiftung können z. B. Zweck, Name und Vermögensausstattung festgelegt werden.
Um solchen besonderen Anliegen gerecht zu werden, bieten wir die Einrichtung von rechtlich unselbstständigen Unterstiftungen an. Außergewöhnlich hohe Zuwendungen werden auf diese Weise ausschließlich in den Dienst des vom Stiftenden vorherbestimmten Zwecks gestellt und bleiben dauerhaft mit dessen Namen verbunden.
Bitte sprechen Sie uns persönlich an, wenn Sie sich für die Gründung einer Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung der Deutschen Lions interessieren.