Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen haben
die Möglichkeit, ein Verfahren oder einen Prozess gegen die Zahlung
einer Geldauflage einzustellen und diese gemeinnützigen Einrichtungen
wie der Stiftung der Deutschen Lions zuzuweisen.
Die Stiftung der
Deutschen Lions setzt ihr zugewiesene Geldauflagen und Bußgelder
gezielt für die Stärkung junger Menschen ein. Mit Lions-Quest, dem
Lebenskompetenzprogramm für junge Menschen wird die Präventionsarbeit
an Schulen unterstützt.
Auch wenn Sie Kontakte zu Gerichten oder
Staatsanwaltschaften haben, können Sie den Flyer nutzen und die
jeweiligen Kontaktpersonen wunschgemäß und individuell mit Materialien
rund ums Geldauflagenmarketing bedienen. Zuweisende selbst können die
Materialien natürlich sehr gerne direkt bei uns anfordern.
Als
Service für die Zuweisenden halten wir außerdem einen
Überweisungsträger/Zahlschein und Aufkleber mit der Angabe unseres
Geldauflagensonderkontos bereit.
Hier können Sie die Materialien in unserem Webshop kostenlos bestellen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne bei uns!