Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen haben die Möglichkeit, ein Verfahren oder einen Prozess gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen und diese gemeinnützigen Einrichtungen wie der Stiftung der Deutschen Lions zuzuweisen.
Die Stiftung der Deutschen Lions setzt ihr zugewiesene Geldauflagen und Bußgelder gezielt für die Stärkung junger Menschen ein. Mit Lions-Quest, dem Lebenskompetenzprogramm für junge Menschen wird die Präventionsarbeit an Schulen unterstützt.
Auch wenn Sie Kontakte zu Gerichten oder Staatsanwaltschaften haben, können Sie den Flyer nutzen und die jeweiligen Kontaktpersonen wunschgemäß und individuell mit Materialien rund ums Geldauflagenmarketing bedienen. Zuweisende selbst können die Materialien natürlich sehr gerne direkt bei uns anfordern.
Als Service für die Zuweisenden halten wir außerdem einen Überweisungsträger/Zahlschein und Aufkleber mit der Angabe unseres Geldauflagensonderkontos bereit.
Hier können Sie die Materialien in unserem Webshop kostenlos bestellen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne bei uns!