Die Satzung der Stiftung der Deutschen Lions verpflichtet den Vorstand, den Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) innerhalb einer bestimmten Frist aufzustellen und dem Stiftungsrat, das gesetzliche Aufsichtsorgan, vorzulegen. Zudem ist der Jahresabschluss durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu bestätigen.
Der Stiftungsrat stellt den Jahresabschluss fest und legt den geprüften Jahresabschluss der Multidistriktversammlung, d.h. dem Grundlagenorgan der deutschen Lions, zur Zustimmung vor. Ebenso ist die Aufgabe der Multidistriktversammlung, die Vorstände für deren Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr zu entlasten.
In der Regel findet die reguläre Multidistriktversammlung, d. h. die Zusammenkunft der Delegierten der deutschen Lions Clubs, Ende Mai / Anfang Juni jeden Jahres statt.
Zur Information der Mitglieder veröffentlichen wir hier bereits vor der Multidistriktversammlung jeweils den geprüften Jahresabschluss. Der Download des Auszuges aus dem Bericht des Wirtschaftsprüfers ist geschützt mit einem Lions-öffentlichen Schlüsselbegriff welcher entsprechend bekannt gegeben wurde.
